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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FOCKE MELER GLUING SOLUTIONS S.A.

GEGENSTAND

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen den Erwerb der von FOCKE MELER GLUING SOLUTIONS, S.A. (im Folgenden MELER) angebotenen Produkte auf allen verfügbaren Abwicklungswegen regeln. Zu diesem Zweck gilt der Erwerb der Produkte von MELER als automatische Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der KUNDE erklärt, diese uneingeschränkt zu akzeptieren, dass sie ihm bekannt sind und dass MELER während des gesamten Verkaufsvorgangs auf sie verwiesen hat. Sie gelten durch Bezugnahme in das an den KUNDEN übermittelte Angebot aufgenommen. Für den Fall, dass der KUNDE einen direkten Kauf (ohne vorherige Anforderung eines Angebots) tätigt, kommen die Klauseln der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenfalls zur Anwendung.
Sollte der KUNDE über eigene Geschäftsbedingungen verfügen, verzichtet er ausdrücklich auf deren Anwendung.

SONDERBEDINGUNGEN

Für den Fall, dass MELER und der KUNDE im Einzelfall irgendeine individuell verhandelte, von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Sonderbedingung vereinbaren, sind diese Sonderbedingungen vorab ausdrücklich in Schriftform festzuhalten, damit sie bei einer Beauftragung der Produkte von MELER volle Gültigkeit und Wirksamkeit erlangen.

ANGEBOT

Auf Antrag des KUNDEN erteilt MELER ein Angebot mit den Einzelangaben zu den angeforderten Produkten. Die Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Kalendertagen.
Das Angebot gilt mit Erteilung einer Bestellung als vom KUNDEN angenommen. Die Annahme des Angebots umfasst die vollständige Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem KUNDEN auf der Website www.meler.eu zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich von den Parteien eine gegenteilige Sonderbedingung vereinbart wurde, gehen die Montage und die Installation der Produkte ausschließlich zulasten des KUNDEN.
Sofern die Parteien nicht eine anderweitige Sonderbedingung vereinbart haben, erfolgt die Auslieferung der Produkte von MELER mit Standardverpackung in den Räumlichkeiten von MELER in Übereinstimmung mit Incoterm 2010 Exw Arazuri (Navarra). Ein fehlender Verweis auf die Transportbedingungen kann keinesfalls als automatische Übernahme des Transports durch MELER ausgelegt werden.
Die Kosten für Beladung, Handhabung, Entladung und die erforderlichen Elemente zum Durchführen dieser Tätigkeiten in effizienter und sicherer Form gehen ausschließlich zulasten des KUNDEN. Dieser übernimmt die volle Haftung für die genannten Tätigkeiten.

PREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Preis und die Zahlungsform für die angeforderten Produkte sind im von MELER an den KUNDEN übermittelten Angebot enthalten. Die Preise verstehen sich zuzüglich der MwSt.
Sollte durch Versehen oder Unterlassung im Angebot die Zahlungsform nicht genannt sein, beträgt die Zahlungsfrist sechzig (60) Kalendertage nach Rechnungsdatum zur Anwendung.
Der KUNDE kann die den Lieferscheinen entsprechenden Rechnungen maximal alle fünfzehn (15) Kalendertage zusammenfassen.
Die Nichtzahlung einer Rechnung führt zur vorzeitigen Fälligkeit aller anhängigen Rechnungen. Auf nicht bezahlte Beträge wird ein monatlicher Zinssatz von 1,5 % angerechnet, der dem Kunden zusammen mit allen Inkassokosten angelastet wird.

LIEFERFRIST

Die Lieferfrist jeder Bestellung ist im dem KUNDEN übermittelten Angebot genannt. Die Frist beginnt mit dem Eingang einer schriftlichen Bestellung. Im Falle einer Vorauszahlung beginnt die Lieferfrist ab dem Datum der geleisteten Vorauszahlung.
In jedem Fall ist die Lieferfrist der Produkte von MELER ein Richtwert und kann aus gerechtfertigten, nicht von MELER zu verantwortenden Gründen Änderungen unterliegen, die dem KUNDEN zu Informationszwecken mitgeteilt werden. Die Verzögerung darf 30 Kalendertage in Bezug auf den anfänglich vorgesehenen Liefertermin nicht überschreiten.
Der KUNDE kann Teillieferungen anfordern, die nach erfolgter Rechnungsstellung durch MELER unabhängig vom Datum der späteren Lieferungen zu bezahlen sind.

ÄNDERUNGEN

Sofern keine ausdrückliche vorab erteilte schriftliche Genehmigung seitens MELER vorliegt, kann der KUNDE die Bestellung weder ganz noch teilweise ändern. Die durch eine vollständige bzw. teilweise Änderung anfallenden Kosten gehen in jedem Fall zulasten des KUNDEN. MELER behält sich die Möglichkeit vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen an den Produkten vorzunehmen, sofern diese keine Qualitätsminderung darstellen.

TATSÄCHLICHE LIEFERUNG

Sobald die Bestellung vorbereitet ist, übermittelt MELER an den KUNDEN eine Mail- oder Telefax-Nachricht über die Bereitstellung der Produkte, um dem Kunden deren Auslieferung mitzuteilen.
Wenn der KUNDE die bereitgestellten Produkte nicht abholt, werden sie nach Ablauf von dreißig (30) Kalendertagen in den Räumlichkeiten von MELER gelagert. Der KUNDE hat als Strafzins 1 % des Nettobetrags der Bestellung für jeden Tag der Verzögerung zu entrichten. Bei Vorliegen einer Verzögerung von mehr als neunzig (90) Kalendertagen hat MELER die Wahl zwischen der Durchsetzung der Vertragserfüllung oder einer Vertragskündigung. In beiden Fällen kann MELER die entsprechenden Strafzinsen, Zinsen und/oder Entschädigungen geltend machen.
In allen Fällen liegt das Risiko für die Produkte ausschließlich beim KUNDEN.
Der KUNDE kann die Produkte über einen Zeitraum von 30 Tagen ab Lieferung und/oder Bereitstellung prüfen. Wenn der KUNDE innerhalb dieses Zeitraums keine formgerechte Reklamation erhebt, gelten die Produkte als zu dessen voller Zufriedenheit angenommen.

RETOUREN

Will der Kunde nach tatsächlicher Auslieferung der Produkte die Rücklieferung einer Bestellung durchführen, hat er vorab eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von MELER einzuholen. Die Produkte müssen in jedem Fall unbenutzt sein, sich in der Originalverpackung befinden und dürfen keinerlei Beschädigungen, Änderungen usw. aufweisen. Falls MELER die beantragte Rücklieferung genehmigt, kommen die folgenden Regelungen zur Anwendung:

  1. Bei einer Frist von weniger als 30 Kalendertagen ab dem Rechnungsdatum wird keinerlei Strafzins gefordert.
  2. Bei einer Frist von 30 Kalendertagen oder mehr ab dem Rechnungsdatum werden 15 % des Nettobetrags der Rechnung berechnet.

In keinem Fall werden Rücklieferung akzeptiert, wenn die Frist 90 Kalendertage oder mehr ab dem Rechnungsdatum beträgt oder wenn es sich um Sonderbestellungen handelt.

ERSATZTEILE

MELER steht nicht für das Vorhandensein von Ersatzteilen während der gesamten Lebensdauer der Produkte ein. Falls der KUNDE ein Ersatzteil anfordert, übernimmt MELER im Falle der Nichtverfügbarkeit keine Haftung.

PRÜFUNGEN

Falls MELER ein Produkt zur Prüfung an den KUNDEN liefert, muss dieses innerhalb von spätestens dreißig (30) Kalendertagen ab dem Datum des Lieferscheins im gleichen Zustand wie von MELER geliefert zurückgegeben werden. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass der KUNDE die Bestellung erwirbt. MELER stellt in diesem Fall die entsprechende Rechnung aus.

SONDERBESTELLUNGEN

Als Sonderbestellung gilt eine Bestellung, die eine spezifische Anpassung eines Produkts oder einer Produktkombination an die Anforderungen des KUNDEN notwendig macht.
Die vom Kunden für die Projektdefinition vorgelegten Maße, Klebstoffe und anderen technischen oder sonstigen Merkmale gelten für MELER als richtig, genau und verbindlich. Der KUNDE haftet für alle Ungenauigkeiten.
Wenn die vom KUNDEN vorgelegten Muster mit der Anlage nachgestellt werden können, gelten die Anforderungen als erfüllt.
In jedem Fall verpflichtet sich der KUNDE, MELER kostenlos und unverzüglich alle Unterlagen, Pläne, Skizzen und sonstigen erforderlichen Dokumente zur Bearbeitung der Bestellung zur Verfügung zu stellen. Gleichermaßen versichert der KUNDE, dass die an MELER gelieferten Unterlagen keine geistigen oder gewerblichen Urheberrechte Dritter verletzen. MELER ist gegen alle diesbezüglichen Reklamationen Dritter uneingeschränkt schadlos zu halten.
Eine Sonderbestellung kann in keinem Fall vom KUNDEN storniert bzw. zurückgegeben werden.
Alle geistigen und gewerblichen Schutz- und Urheberrechte in Bezug auf die Sonderbestellung liegen ausschließlich bei MELER.

GESCHÄFTSUNTERLAGEN

Die in den Geschäftsunterlagen genannten Merkmale, Abmessungen und Leistungen werden zu Informationszwecken erteilt und sind nicht vertraglich bindend. MELER behält sich das Recht vor, diese jederzeit ganz oder teilweise zu ändern.

BETRIEBSANLEITUNG

Bei Produktlieferung wird dem KUNDEN die Betriebsanleitung übergeben. Er verpflichtet sich, die Betriebsanleitung in allen Teilen zu befolgen. MELER behält sich das Recht vor, diese jederzeit ganz oder in Teilen zu ändern.
Das Original der jeweiligen Betriebsanleitung der einzelnen Produkte kann in verschiedene Sprachen übersetzt sein. Im Falle von Abweichungen zwischen den verschiedenen Originalfassungen der Betriebsanleitung hat die Originalfassung in englischer Sprache Vorrang. MELER haftet in keinem Fall für mögliche Schäden, die sich direkt oder indirekt aus Abweichungen zwischen der übersetzten Fassung der Betriebsanleitung und deren englischer Fassung ergeben.

HANDELSGARANTIE

Das Dokument mit Regelung der Bedingungen der Handelsgarantie ist als Anhang I beigefügt und Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

EIGENTUMSVORBEHALT

MELER behält sich bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der an den KUNDEN gelieferten Waren vor. Die Annahme des Angebots durch den KUNDEN stellt bis zur vollständigen Bezahlung keinen Eigentumsübergang dar. Somit kann MELER ab dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, direkt in den Besitz der Produkte gelangen, indem sie von dem Ort entfernt werden, an dem sie verwahrt sind.
Alle Kosten und Schäden, die durch Verstoß gegen diesen Eigentumsvorbehalt entstehen, gehen zulasten des KUNDEN.
Der KUNDE verpflichtet sich infolge dieses Eigentumsvorbehalts, die Produkte nicht zu belasten und gegenüber Dritten, die sie verpfänden oder mit einem dinglichen Arrest belegen wollen, deutlich zu machen, dass sie exklusives Eigentum von MELER sind, wozu der vorliegende Vertrag vorzulegen ist. Sollte die Beschlagnahme dennoch erfolgen, ist dies zusammen mit den Erläuterungen und dem Verweis auf den Vertrag im Protokoll zu vermerken. All dies ist unverzüglich MELER mitzuteilen, damit die Gesellschaft ihre Interessen verteidigen kann.

HÖHERE GEWALT

MELER haftet nicht für die Nichterfüllung der mit diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen, wenn diese durch höhere Gewalt verursacht sind, wie beispielsweise Überschwemmung, Erdbeben und sonstige Naturkatastrophen, Krieg, Aufstand, Sabotage, Bedrohung, Erpressung oder Schutzgelderpressung, Blockade, Embargo, Streik und Aussperrung aufgrund von gesellschaftlichen Konflikten sowie Handlungen und Unterlassungen von Regierungen und alle sonstigen Fälle, die gemäß Definition in Artikel 1.105 des spanischen Zivilgesetzbuches als höhere Gewalt eingestuft werden können.
Bei Vorliegen von höherer Gewalt aus irgendeinem Grund hat MELER dies dem KUNDEN schriftlich innerhalb einer Frist von 72 Stunden ab Zeitpunkt des entsprechenden Vorfalls mitzuteilen und Nachweise über das Vorliegen von höherer Gewalt beizufügen.
Im Fall von höherer Gewalt haben MELER und der KUNDE gemeinsam über die zu ergreifenden Maßnahmen zu entscheiden. Falls die höhere Gewalt länger als 90 Kalendertage andauert, ohne dass die Parteien zu einer anderweitigen Einigung kommen, kann jede von ihnen den Vertrag ohne Vertragsstrafen jeder Art aufkündigen.

GEISTIGES UND GEWERBLICHES EIGENTUM

Alle Technologien, Verfahren, Methoden, Formeln, Baumuster, Skizzen, Formen, visuelle Darstellungen oder Simulationen, Beispiele, Muster, Zeichnungen, Pläne, Fotos, Spezifikationen, Patente, Marken, Dienstleistungsmarken, Urheberrechte, Rechte an Baumustern, Erfindungen, Betriebsgeheimnisse, Know-how oder sonstigen Informationen, die den geistigen und gewerblichen Eigentumsrechten unterliegen, sind ausschließliches Eigentum von MELER. In keinem Fall kann von einer Abtretung irgendeiner Lizenz ausgegangen werden.

GÜLTIGKEIT UND ÄNDERUNG

Die Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist grundlegend und unerlässlich für einen gültigen und wirksamen Vertragsabschluss mit MELER. MELER behält sich das Recht vor, sie jederzeit ganz oder teilweise zu ändern. Es gelten die Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Annahme nach Unterzeichnung durch den KUNDEN vereinbart wurden. Die genannten Änderungen gelten in keinem Fall rückwirkend auf die zuvor in Auftrag gegebenen Produkte.

NICHTIGKEIT ODER ANFECHTBARKEIT

Falls irgendeine der in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Klauseln ganz oder in Teilen für nichtig, ungültig oder unwirksam erklärt wird, hat dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit oder Wirksamkeit der übrigen Klauseln, die weiterhin für die Parteien verbindlich bleiben. Sollte eine der Parteien zu einem bestimmten Zeitpunkt auf die Durchsetzung einer der hier vereinbarten Klauseln verzichten, stellt dies keinen allgemeinen Verzicht dar und gibt der anderen Partei keinerlei Recht auf Ansprüche.

ORT DES VERTRAGSABSCHLUSSES

Als Ort des Vertragsabschlusses gilt Orkoien (Navarra) Pol. Arazuri-Orkoien, c/B,nº3A , E-31170, Arazuri – Navarra -Spain

SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

In Übereinstimmung mit den Vorgaben aus Organgesetz 15/1999 vom 13. Dezember zum Schutz personenbezogener Daten informiert MELER, dass die im vorliegenden Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten zur Verarbeitung in eine Datei namens „Kunden und/oder Lieferanten‟ mit Standort in Pol. Los Agustinos, c/G, nave D-43 in Orkoien (Navarra) zum Zweck der Erfüllung der Geschäftsbeziehung sowie zur Verarbeitung Ihrer Daten zu Werbe- und Marketingzwecken, auch mittels Übersendung von Geschäftsmitteilungen auf elektronischem Weg, aufgenommen werden.  In Übereinstimmung mit den Vorgaben in Artikel 5 aus Organgesetz 15/1999 informieren wir Sie darüber, dass Sie im Hinblick auf die zur Verarbeitung erfassten personenbezogenen Daten die Möglichkeit haben, ihr Recht auf Zugriff, Korrektur, Löschung und Widerspruch mittels schriftlichem Antrag an den Inhaber der Datei unter der oben genannten Adresse gemäß den gesetzlich vorgesehenen Bestimmungen geltend zu machen.

ANWENDBARES GESETZ UND GERICHTSSTAND

Der vorliegende Vertrag unterliegt spanischem Recht. Bei Streitigkeiten im Hinblick auf die Auslegung oder Erfüllung des vorliegenden Vertrags sind die Gerichte von Pamplona (Navarra) unter Anwendung der spanischen Gesetze zuständig.

SPRACHE

Sollten Abweichungen in der Auslegung zwischen der englischen, französischen, italienischen und spanischen Fassung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auftreten, hat die Fassung in englischer Sprache vor allen anderen Fassungen Vorrang.

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