Gegenstand 

Gegenstand dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen ist, den Abschluss von Verträgen für Produkte und Dienstleistungen, die von FOCKE MELER GLUING SOLUTIONS, S.A. mit der Umsatzsteuernummer (NIF) A31248636 (im Folgenden MELER) angeboten werden, über alle Medien , über die dieser Abschluss erfolgen kann, zu regeln.  

Die Annahme eines Angebots (im Sinne von Punkt 2 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen) durch den KUNDEN gilt als Annahme dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen, wobei der KUNDE erklärt, dass er alle darin enthaltenen Bestimmungen akzeptiert, da ihm diese bekannt sind, MELER im Angebot und/oder während des Vertragsabschlusses auf sie hingewiesen hat und sie als durch Verweis in das Angebot aufgenommen gelten.  Die Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für den Fall, dass der KUNDE einen Kauf direkt (ohne vorheriges Angebot) tätigt. 

Falls der KUNDE über eigene Vertragsbedingungen verfügt, verzichtet er ausdrücklich auf deren Anwendung. 

Alles, was nicht genau spezifiziert ist (Dienstleistungen, Leistungen, Produkte, Elemente, Verantwortlichkeiten usw.), ist vom Umfang des Angebots und/oder des Auftrags ausgeschlossen. Möchte der KUNDE den Umfang des Angebotes und/oder des Auftrages ändern, ergänzen, erweitern oder reduzieren, so bedarf dies der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von MELER. Alle vom KUNDEN gewünschten Änderungen können eine Änderung des Vertragsumfangs und des Preises nach sich ziehen. Bis zur ausdrücklichen Genehmigung neuer Angebots- und/oder Auftragsbedingungen durch den KUNDEN ist MELER nicht verpflichtet, diese einzuhalten. 

Angebot

 Unter einem Angebot ist der Vorschlag zu verstehen, den MELER auf Anfrage des KUNDEN unter Angabe der Einzelheiten der gewünschten Produkte und/oder Dienstleistungen erstellt.  

Solche Angebote gelten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, für 30 Kalendertage ab dem Absendedatum an den KUNDEN. Erteilt der KUNDE den Auftrag, der Gegenstand des Angebots ist, gilt das Angebot als angenommen.  Die Annahme des Angebots setzt die vollständige Akzeptanz der neuesten Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, die dem KUNDEN auf der Website www.meler.eu zur Verfügung stehen. 

 

Auftrag

Unter einem Auftrag ist eine Anfrage nach Produkten oder Dienstleistungen zu verstehen, die vom KUNDEN an MELER gerichtet und von dieser im Rahmen eines zuvor vom KUNDEN angenommenen Angebots angenommen wurde.  

Ungeachtet der Annahme des Angebots gelten die vom KUNDEN erteilten Aufträge erst dann als für beide Parteien verbindlich, wenn sie von MELER ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung akzeptiert wurden. 

Produkte

ungsanleitungen mitgeliefert werden und die in Hinblick auf ihre Funktionalität den Vereinbarungen entsprechen, sofern der KUNDE die in den Bedienungsanleitungen vorgesehenen Anforderungen und Nutzungsbedingungen einhält.  

Besondere Bedingungen

Für den Fall, dass MELER und der KUNDE besondere, individuell ausgehandelte Bedingungen vereinbaren, die von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichen, müssen diese besonderen Bedingungen in das Angebot aufgenommen werden, oder, wenn sie nachträglich vereinbart werden, müssen sie ausdrücklich von beiden Parteien im Voraus akzeptiert und schriftlich festgehalten werden, damit sie in vollem Umfang gültig und wirksam sind, wenn ein Vertrag über MELER-Produkte abgeschlossen wird. 

Preis und Zahlungsbedingungen

Der Preis und die Zahlungsweise für die angeforderten Produkte oder Dienstleistungen werden in dem von MELER an den KUNDEN gesendeten Angebot oder Auftrag angegeben. Diese Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. 

Falls aufgrund eines Fehlers oder einer Auslassung im Angebot die Zahlungsmethode nicht festgelegt ist, gilt eine Zahlungsfrist von sechzig (60) Kalendertagen ab Rechnungsdatum. 

Der KUNDE darf Rechnungen zu Lieferscheinen für maximal fünfzehn (15) Kalendertage zusammenfassen. 

Die Nichtbezahlung einer Rechnung führt zur vorzeitigen Fälligkeit aller offenen Rechnungen. Für unbezahlte Beträge fallen monatliche Zinsen in Höhe von 1,5 % an, die dem Kunden zusammen mit allen Inkassokosten in Rechnung gestellt werden. 

Auslieferung von Aufträgen

Ort der Auslieferung: Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Auslieferung der Produkte durch MELER an den KUNDEN in den Einrichtungen von MELER in Arazuri (Navarra) gemäß dem Incoterm EXW, wobei das Eigentum an den Produkten ab diesem Moment als auf den KUNDEN übertragen gilt.   

Effektive Übergabe: Sobald die Lieferung vorbereitet ist, sendet MELER dem KUNDEN eine E-Mail oder ein Fax, um ihn über die Auslieferung der Produkte zu informieren. 

Nach Ablauf von dreißig (30) Kalendertagen ab Bereitstellung der bestellten Produkte bei MELER, ohne dass der KUNDE sie abgeholt hat, werden sie bei MELER hinterlegt und muss der KUNDE für jeden Verzugstag eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Nettobetrags der Bestellung zahlen. Bei einem Verzug von mehr als neunzig (90) Kalendertagen kann MELER nach seiner Wahl entweder die Erfüllung des Vertrags verlangen oder von diesem zurücktreten und in beiden Fällen vom KUNDEN angemessene Vertragsstrafen, Zinsen und/oder Schadenersatz verlangen. 

In jedem Fall trägt der KUNDE allein sämtliche Risiken für die in der Bestellung aufgeführten Produkte ab dem Zeitpunkt, an dem sie dem KUNDEN in den Einrichtungen von MELER zur Verfügung gestellt wurden. Der KUNDE verfügt über eine Frist von 30 Tagen ab der Auslieferung und/oder Bereitstellung der bestellten Produkte, um diese zu prüfen; nach Ablauf dieser Frist ohne Einreichung einer förmlichen Beschwerde durch den KUNDEN gelten die Produkte als zu seiner vollen Zufriedenheit abgenommen. 

Lieferfrist: Die Lieferfrist für den jeweiligen Auftrag wird im Angebot angegeben. Diese Frist beginnt mit dem Erhalt der schriftlichen Bestellung. Im Falle einer Vorauszahlung beginnt die Lieferfrist mit dem Zeitpunkt der Zahlung. 

In jedem Fall gilt die Lieferzeit der Produkte durch MELER als Schätzung und kann in begründeten Fällen, die von MELER nicht zu vertreten sind, Änderungen unterliegen, die dem KUNDEN zu Informationszwecken zeitnah mitgeteilt werden; die endgültige Lieferzeit darf die ursprünglich vorgesehene Lieferfrist nicht um mehr als 30 Kalendertage überschreiten. 

Zur Lieferung: Die Lieferung erfolgt in Standardverpackungen, es sei denn, die Vertragsparteien haben als besondere Bedingung etwas anderes vereinbart. Der KUNDE kann Teillieferungen verlangen, die nach Rechnungsstellung durch MELER unabhängig vom Zeitpunkt der Folgelieferungen zu bezahlen sind. 

Fehlt ein Verweis auf die Transportbedingungen, so ist dies in keinem Fall als automatische Annahme derselben durch MELER zu verstehen. 

Die Kosten für Beladen, Umschlag, Entladen und die für eine effiziente und sichere Durchführung dieser Vorgänge erforderlichen Elemente gehen ausschließlich zu Lasten des KUNDEN, der die alleinige Haftung für diese Vorgänge übernimmt. 

Montage und Installation: Sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich und im Voraus als besondere Bedingung etwas anderes vereinbart haben, liegt die Montage und Installation der Produkte in der ausschließlichen Verantwortung des KUNDEN, der jegliche aus diesen Vorgängen abgeleitete Haftung übernimmt.  

Änderungen der Bestellung

Der Auftrag kann vom KUNDEN weder ganz noch teilweise geändert werden, es sei denn, MELER stimmt dem vorher ausdrücklich und schriftlich zu. In einem solchen Fall gehen die durch die vollständige oder teilweise Änderung entstehenden Kosten ausschließlich zu Lasten des KUNDEN. MELER behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen an seinen Produkten vorzunehmen, sofern dies nicht zu einer Qualitätsminderung führt. 

Rückgaben

Wenn der KUNDE nach der Lieferung der Bestellung diese ganz oder teilweise zurücksenden möchte, muss er dazu zuvor eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von MELER einholen. In jedem Fall müssen die zurückzusendenden Produkte unbenutzt, originalverpackt und ohne jegliche Art von Beschädigung, Veränderung usw. sein. Für den Fall, dass MELER die beantragte Rückgabe akzeptiert, gelten die folgenden Regeln: 

  1. Beträgt die Frist weniger als 30 Kalendertage ab dem Rechnungsdatum, wird keine Vertragsstrafe erhoben. 
  2. Beträgt die Frist 30 Kalendertage oder mehr ab Rechnungsdatum, werden 15 % des Nettorechnungsbetrags berechnet. 

Auf keinen Fall werden Rücksendungen akzeptiert, wenn die Frist 90 Kalendertage oder mehr ab dem Rechnungsdatum beträgt oder wenn es sich um parametrierte oder personalisierte Produkte handelt. 

Ersatzteile

MELER übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für die gesamte Einsatzdauer seiner Produkte. Meler übernimmt keine Verantwortung für den Fall, dass der KUNDE Ersatzteile anfordert, die nicht verfügbar sind. 

Probenutzung

Falls MELER dem KUNDEN ein Produkt zum Testen liefert, muss dieses innerhalb einer Frist von maximal dreißig (30) Kalendertagen ab Lieferscheindatum in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem es von MELER geliefert wurde. Andernfalls wird stillschweigend davon ausgegangen, dass der KUNDE das oder die zum Testen gelieferten Produkte erwirbt. MELER wird daraufhin die entsprechende Rechnung über die in der Bestellung und/oder im Angebot, mit dem der Test vereinbart wurde, angegeben Kosten des Produkts ausstellen. 

Parametrierung von Produkten 

Jeder Antrag auf spezifische Anpassung eines Produkts oder einer Produktkombination an die Bedürfnisse des KUNDEN ist Gegenstand eines Sonderangebots. Die jeweilige Parametrierung erfolgt auf der Grundlage der vom KUNDEN zur Verfügung gestellten Informationen, wie z.B. Maße, Klebstoffe und andere technische oder sonstige vom KUNDEN zur Verfügung gestellte Eigenschaften, die von MELER als zutreffend, genau und verbindlich betrachtet werden.  

Für eine solche Parametrierung verpflichtet sich der KUNDE in jedem Fall, MELER kostenlos und unverzüglich alle Unterlagen, Zeichnungen, Skizzen und anderen Dokumente zur Verfügung zu stellen, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Ebenso verpflichtet sich der KUNDE, dafür Sorge zu tragen, dass alle an MELER gelieferten Unterlagen keine geistigen oder gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen, und stellt MELER von etwaigen Ansprüchen Dritter aus diesem Grund in vollem Umfang frei. 

MELER erbringt die Parametrierungs- oder Anpassungsleistungen gemäß den vom KUNDEN zur Verfügung gestellten Anweisungen, Informationen und Unterlagen. MELER übernimmt keinerlei Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die dem KUNDEN und/oder Dritten durch eine der folgenden Situationen entstehen könnten: (i) Das Fehlen oder die Ungenauigkeit von Informationen, die vom KUNDEN zur Verfügung gestellt wurden; (ii) Falsche Angaben oder Anweisungen des KUNDEN, die sich auf die erbrachten Dienstleistungen und/oder den Betrieb der Produkte auswirken, oder (iii) Probleme oder Fehlfunktionen, die sich aus der Kombination des Produkts oder einer seiner Versionen mit Dienstleistungen oder Produkten des KUNDEN und/oder Dritter ergeben, die zum Zeitpunkt der Anpassung oder Parametrierung nicht vorgesehen waren. 

Für die Erbringung von Anpassungs- oder Parametrierungsleistungen wird die im Angebot vereinbarte Meilenstein-Methodik berücksichtigt, so dass die Leistungen als korrekt erbracht gelten, wenn mit der Installation des oder der parametrierten Produkte die vom KUNDEN vorgelegten Muster reproduziert werden können.   

Unter keinerlei Umständen können ein oder mehrere parametrierte Produkte vom KUNDEN storniert oder zurückgegeben werden. 

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte, die im Zusammenhang mit der Parametrierung oder Personalisierung von Produkten genutzt oder erzeugt werden, für alle Formen der Verwertung und für die maximale gesetzlich mögliche Dauer ausschließliches Eigentum von MELER. Falls MELER im Zusammenhang mit parametrierten Produkten Werke Dritter verwendet, unterliegen diese Elemente der von ihrem Eigentümer erteilten Lizenz und muss MELER den KUNDEN über die Merkmale und Bedingungen derselben informieren. 

Verkaufsunterlagen

Die in den Verkaufsunterlagen angegebenen Eigenschaften, Abmessungen und Leistungen der Produkte dienen lediglich der Information und haben keine vertragliche Wirkung. MELER behält sich das Recht vor, diese jederzeit ganz oder teilweise zu ändern. MELER lehnt ausdrücklich jegliche Haftung und Verantwortung ab, die sich gegebenenfalls direkt oder indirekt aus einer anderen als der vorgesehenen kommerziellen Nutzung der in den Verkaufsunterlagen enthaltenen Informationen durch den KUNDEN ergibt. 

MELER behält sich als alleiniger und ausschließlicher Inhaber der geistigen Eigentumsrechte an den Verkaufsunterlagen alle Rechte daran vor und verbietet ausdrücklich die vollständige oder teilweise Vervielfältigung dieser Dokumentation, deren Umgestaltung, öffentliche Bekanntgabe auf jeglichem Wege (einschließlich Internet) sowie deren Weitergabe an Dritte ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung von MELER. Der bloße Zugang des KUNDEN zu diese Verkaufsunterlagen gewährt dem KUNDEN keinerlei Rechte über oder Lizenzen für dieselben.   

Betriebsanleitung

Mit der Lieferung der Produkte wird dem KUNDEN eine Betriebsanleitung für diese zur Verfügung gestellt, die der KUNDE in vollem Umfang zu beachten hat. MELER behält sich das Recht vor, das vorgenannte Handbuch jederzeit ganz oder teilweise zu ändern und verpflichtet sich, es dem KUNDEN zur Verfügung zu stellen. 

Die Originalfassung der jeweiligen Betriebsanleitung für jedes Produkt kann in verschiedene Sprachen übersetzt sein. Bei Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Sprachversionen der Betriebsanleitung ist die englische Originalversion maßgebend. MELER haftet in keinem Fall für Schäden, die sich direkt oder indirekt aus Abweichungen zwischen der übersetzten und der englischen Version der Betriebsanleitung ergeben könnten. 

MELER ist nicht haftbar und lehnt ausdrücklich jede Verantwortung für Schäden und/oder Verluste ab, die dem KUNDEN und/oder Dritten durch eine nicht den Angaben und Anweisungen der Betriebsanleitung in ihrer aktuellsten Version entsprechende Verwendung des Produkts entstehen.  

Kommerzielle Gewährleistung

Die dem Angebot als Anlage beigefügte Garantieurkunde, in der die Bedingungen für die Gewährleistung geregelt sind, ist Bestandteil dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen. 

Eigentumsvorbehalt

MELER behält sich das Eigentum an den an den KUNDEN gelieferten Waren vor, die noch nicht bezahlt sind oder dem KUNDEN zur Prüfung überlassen wurden. Die Annahme eines Angebots und/oder einer Bestellung durch den KUNDEN stellt keinen Eigentumsübergang dar, solange der KUNDE den Preis nicht vollständig bezahlt hat. Demzufolge kann MELER, von dem Zeitpunkt an, an dem der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht mehr einhält, die Produkte unmittelbar wieder in Besitz nehmen, indem MELER sie von dem Ort entfernt, an dem sie untergebracht sind. 

Alle Kosten und Schäden, die durch einen Verstoß gegen diesen Eigentumsvorbehalt entstehen, gehen zu Lasten des KUNDEN. 

Der KUNDE verpflichtet sich, als Folge dieses Eigentumsvorbehalts die Produkte nicht finanziell zu belasten oder zu verpfänden und jeglichem Dritten, der die Produkte pfänden oder beschlagnahmen will, mitzuteilen, dass sie ausschließliches Eigentum von MELER sind. Dazu kann er diese Allgemeinen Vertragsbedingungen vorlegen. Wird die Pfändung dennoch durchgeführt, wird verlangt, dass dieser Umstand im entsprechenden Pfändungsprotokoll festgehalten und dabei auf diese Allgemeinen Vertragsbedingungen hingewiesen wird. Ein solcher Umstand muss MELER unverzüglich mitgeteilt werden, damit das Unternehmen seine Rechte wahrnehmen kann. 

Höhere Gewalt

MELER haftet nicht für die Nichterfüllung von in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen eingegangenen Verpflichtungen, wenn dies durch höhere Gewalt verursacht wird. Dazu gehören Umstände wie Überschwemmungen, Erdbeben und andere Naturkatastrophen, Kriege, Aufstände, Sabotage, Drohungen, Erpressung, Blockaden, Embargos, Streiks und Aussperrungen aufgrund sozialer Unruhen sowie Handlungen und Unterlassungen von Regierungen sowie jegliche anderen Umstände, die als höhere Gewalt im Sinne von Artikel 1.105 des spanischen Bürgerlichen Gesetzbuches eingestuft werden können. 

Bei höherer Gewalt wird MELER den KUNDEN innerhalb von 72 Stunden ab dem Zeitpunkt ihres Auftretens schriftlich benachrichtigen und Dokumente beifügen, die beweisen, dass es sich tatsächlich um einen Fall von höherer Gewalt handelt. 

Im Falle von höherer Gewalt entscheiden MELER und der KUNDE gemeinsam über die zu treffenden Maßnahmen. Falls die Situation höherer Gewalt länger als 90 Kalendertage andauert, ohne dass beide Parteien eine gegenteilige Vereinbarung treffen, kann jede von ihnen die unter diese Allgemeinen Vertragsbedingungen fallende Beziehung ohne Vertragsstrafe jeglicher Art beenden. 

Geistiges und gewerbliches Eigentum

Die geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte, die durch die Erbringung der Dienstleistungen oder in Bezug auf die Produkte entstehen oder dem KUNDEN zur Verfügung gestellt werden, gehören MELER und sind nicht als an den KUNDEN abgetreten zu verstehen, es sei denn, dies wird im Angebot ausdrücklich anders geregelt oder von MELER ausdrücklich akzeptiert.  

Wenn es jedoch für die Nutzung des Produkts erforderlich ist, gewährt MELER dem KUNDEN eine nicht ausschließliche, nicht weiterlizenzierbare Nutzungslizenz mit weltweitem territorialen Geltungsbereich und ausreichendem Umfang, damit der KUNDE das Produkt, das Gegenstand des Angebots ist, für den in der Gebrauchsanweisung und/oder im Angebot vorgesehenen spezifischen Zweck und Bereich während der im Angebot angegebenen Dauer nutzen kann.  

In jedem Fall bleibt jede Partei Eigentümerin der Rechte an dem jeweiligen geistigen und gewerblichen Eigentum, das sie zu Beginn der Beziehung besaß oder das unabhängig von ihrer Beziehung entstanden ist. 

Unterstützung und Wartung

Falls ausdrücklich ein Wartungs- und Unterstützungsdienst vereinbart wird, hat er den im Angebot angegebenen Umfang und umfasst einen Unterstützungsdienst an den KUNDEN für das Produkt sowie für eventuelle Fehlfunktionen des Produkts. MELER wird dem KUNDEN geeignete Methoden zur Meldung solcher Vorfälle nennen. Der Instandsetzungsdienst umfasst keine Unterstützung für andere Produkte oder Systeme des KUNDEN. 

Ebenso wird MELER, sofern im Angebot vereinbart, während der Laufzeit des Wartungsvertrags einen evolutionären Wartungsservice leisten, mit dem MELER dem KUNDEN gemäß dem im Produkt enthaltenen Software-Entwicklungsprogramm Updates und neue Produktversionen zur Verfügung stellen wird, wobei der KUNDE für deren Installation verantwortlich ist. In keinem Fall wird die Kompatibilität von kundenspezifischen Entwicklungen oder Anpassungen mit neuen Updates gewährleistet, so dass die Funktionalität angepasster Produkte durch den Aktualisierungszyklus gegebenenfalls beeinträchtigt werden kann. Sollte es notwendig werden, kundenspezifische Produkte an ein neues Update anzupassen, muss diese Entwicklung Gegenstand eines neuen Angebots von MELER sein.  

Verantwortung und Haftung

In keinem Fall haftet MELER für Gewinn-, Geschäfts-, Nutzungs- oder Datenverluste oder für Geschäftsunterbrechungen oder für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die nicht in der alleinigen Verantwortung von MELER liegen, selbst wenn MELER auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Dies gilt unabhängig von der Form der Klage.  

MELER haftet für keine Schäden, die nach Beendigung der Beziehung zwischen den Parteien entstehen, unabhängig vom Grund für die Beendigung der Beziehung.  

Für den Fall, dass MELER für einen dem KUNDEN entstandenen Schaden haftet, ist die Entschädigung auf den Preis für die in der Bestellung angegebenen Leistungen beschränkt. 

Bekanntmachung der Zusammenarbeit

MELER ist berechtigt, die Beziehung zum KUNDEN öffentlich zu machen und den KUNDEN in sein Kundenportfolio aufzunehmen und diesen Umstand mit allen MELER geeignet erscheinenden Mitteln publik zu machen, auch über die Website des Unternehmens. In diesem Zusammenhang gestattet der KUNDE MELER die Verwendung seines Namens und seiner Marke für die genannten kommerziellen Zwecke. 

Gültigkeit und Änderungen

Die Annahme dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen ist eine notwendige und unerlässliche Bedingung für einen gültigen und wirksamen Vertrag mit MELER. Doch behält sich das Unternehmen das Recht vor, diese jederzeit ganz oder teilweise zu ändern, wobei die vereinbarten Bedingungen ab dem Zeitpunkt ihrer Annahme nach Unterzeichnung durch den KUNDEN als gültig zu betrachten sind. In keinem Fall finden die benannten Änderungen jedoch rückwirkend Anwendung auf die zuvor vertraglich vereinbarten Produkte. 

Vertraulichkeit

Als vertrauliche Informationen im Sinne dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen, die der KUNDE zur Verfügung stellt, mit Meler austauscht oder zu denen er dem Unternehmen zum Zweck der Ausführung des Angebots Zugang gewährt. MELER verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie weder ganz noch teilweise an Dritte weiterzugeben, wobei unter Weitergabe jegliche Offenlegung an Dritte zu verstehen ist, es sei denn, dies ist für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich. Ungeachtet des Vorstehenden gelten nicht als vertrauliche Informationen und unterliegen daher keiner Geheimhaltungspflicht diejenigen Informationen, die (i) MELER durch Dritte, die gegenüber dem KUNDEN nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, oder auf andere rechtmäßige Weise bekannt geworden sind, bevor sie vom KUNDEN bereitgestellt wurden; die (ii) zum Zeitpunkt des Erhalts öffentlich oder allgemein zugänglich sind oder nachfolgend werden, ohne dass eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht vorliegt; (iii) vertrauliche Information, zu deren Weitergabe MELER ausdrücklich im Voraus durch den KUNDEN schriftlich berechtigt wurde. sowie, (iv) wenn MELER verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen auf Ersuchen eines Gerichts, eines Schiedsgerichts oder einer Behörde offen zu legen. Sämtliche Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten für die Dauer der Beziehung und bleiben noch weitere FÜNF (5) Jahre nach deren Beendigung in Kraft. 

Unabhängigkeit der Parteien

Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Beziehungen gelten als die von zwei voneinander und gegenüber Dritten unabhängigen juristischen Personen. Weder die Vertragsparteien noch ihre Angestellten dürfen als Vertreter, Bevollmächtigte oder Beauftragte der anderen Vertragspartei handeln, noch darf zu verstehen sein, dass sie als solche handeln, noch dürfen deren Handlungen oder Unterlassungen zu Verpflichtungen jeglicher Art der anderen Vertragspartei gegenüber Dritten führen. Darüber hinaus begründet weder der Abschluss noch die Erfüllung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein partnerschaftliches Verhältnis oder eine Risikoteilung zwischen den Vertragsparteien. 

Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit von Bedingungen

Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig oder teilweise als nichtig, ungültig oder unwirksam erklärt werden sollten, berührt dies nicht die Gültigkeit oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, die für die Parteien weiterhin verbindlich sind. Der Verzicht einer der Vertragsparteien auf eine der hierin festgelegten Verpflichtungen stellt keinen generellen Verzicht darauf dar und begründet kein verbrieftes Recht der anderen Vertragspartei. 

Hierarchie der Dokumente

Ein Angebot auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in rechtlicher Hinsicht ein integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so dass die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit des genannten Angebots derjenigen der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entspricht. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Festlegungen im Angebot und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Festlegungen des Angebots maßgebend. 

 Schutz der personenbezogenen Daten

Diese Datenschutzerklärung gilt für die Erhebung von Daten durch jede der Vertragsparteien im Hinblick auf die Verarbeitung der Daten der betroffenen natürlichen Personen. Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass die Daten in keinem Fall gemeinsam verarbeitet werden, sondern dass jede der Vertragsparteien für die Erfüllung ihrer eigenen Datenschutzverpflichtungen verantwortlich ist. 

Der Zweck der Verarbeitung dieser Daten ist die Kontrolle und Ausführung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Rechtsgrundlage der Einhaltung des Vertrags und/oder von berechtigten Interessen. Die Daten werden so lange verarbeitet, wie das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien besteht, und nach dessen Beendigung bis zum Ende der Fristen aufbewahrt, die sich aus der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen ergeben, einschließlich etwaiger Verjährungsfristen. 

Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, eine solche Weitergabe ist zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung oder gegebenenfalls zur Erfüllung des Zwecks dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen erforderlich. Schließlich noch können die betroffenen Personen ihr Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Übertragbarkeit, Einschränkung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten ausüben, indem sie einen entsprechenden schriftlichen Antrag an den Datenverantwortlichen richten. Falls eine betroffene Person eine Beschwerde einreichen möchte, kann sie dies bei der spanischen Datenschutzbehörde auf der Website www.aepd.es tun.  

Für den Fall, dass MELER für die Erbringung der im Angebot angegebenen Dienstleistungen auf personenbezogene Daten zugreifen muss, für die der KUNDE verantwortlich ist, verpflichtet sich MELER, einen entsprechenden gemäß den Datenschutzbestimmungen vorgeschriebenen Vertrag mit dem Datenverarbeiter zu unterzeichnen.  

Kündigung

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden rechtmäßig gekündigt, wenn einer der folgenden Gründe eintritt:  a) Durch Übereinkunft beider Vertragsparteien. b) Durch Erlöschen der Rechtspersönlichkeit einer der Vertragsparteien. c) Durch Verstoß einer der Vertragsparteien gegen ihre Verpflichtungen, vorausgesetzt, dass die vertragsbrüchige Vertragspartei den Verstoß nicht innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen, nachdem die andere Vertragspartei sie von dem Verstoß in Kenntnis gesetzt hat, behebt. d) Durch andere Gründe für die Beendigung, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Angebot aufgeführt oder gesetzlich vorgesehen sind. 

Verstößt eine der Vertragsparteien gegen eine ihrer Verpflichtungen und behebt sie diesen Verstoß nicht innerhalb der vorgenannten Frist von fünfzehn (15) Kalendertagen, nachdem die andere Vertragspartei sie von dem Verstoß in Kenntnis gesetzt hat, kann die andere Vertragspartei nach ihrer Wahl entweder die Einhaltung dieser Verpflichtung verlangen oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kündigen und in beiden Fällen den entsprechenden Schadensersatz verlangen, und zwar unbeschadet der Sanktionen, die für bestimmte Verstöße vorgesehen sind. 

Anzuwendendes Recht und Gerichtsbarkeit 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den geltenden spanischen Rechtsvorschriften. Für die Fälle, in denen der KUNDE kein Verbraucher und Nutzer ist und daher als Unternehmer handelt und es keine Vorschrift über die gerichtliche Zuständigkeit gibt, die seine Verfügung einschränkt, vereinbaren die Parteien, dass alle Fragen, die sich in Bezug auf die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen ergeben könnten, der Zuständigkeit der Gerichte von Pamplona (Navarra) unterliegen, wobei sie ausdrücklich auf jeden anderen ihnen eventuell zukommenden Gerichtsstand verzichten. Sollte eine Vorschrift die Festlegung eines Gerichtsstandes im vorgenannten Fall verbieten, so gilt dieser als nicht festgelegt und gilt dieser Abschnitt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig. 

Ort des Abschlusses der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 

Die Ortschaft Arazuri (Navarra, Spanien) und die Anschrift Pol. Arazuri-Orkoien, c/B, nº 3A, E-31170, gelten als der Ort, an dem der Vertrag abgeschlossen wird. 

Sprache

Im Falle einer unterschiedlichen Auslegung der englischen, französischen, italienischen, deutschen oder spanischen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die englische Fassung Vorrang vor allen anderen.